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beru gmbh
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In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen der LRV-Bestimmungen

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Die geltenden Übergangsbestimmungen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt

Leistung der Maschine Baujahr LRV-Konformität notwendig ab
ab 37kW ab 2009 1. Januar 2009



2000 – 2008

1. Mai 2010,
auf B-Baustellen ab 1. Januar 2009
vor 2000 1. Mai 2005
18kW – 37kW ab 2010 1. Januar 2010
In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen der LRV-Änderung vom 19.9.2008



Einteilungskriterien für A- und B-Baustellen

Die Einteilung nach A- und B-Baustellen ist für die Anforderungen der LRV an Baumaschinen auf Baustellen nicht relevant, jedoch kann die Einteilung für andere Massnahmen nach der Baurichtlinie Luft sowie aus weiteren Gründen nach wie vor Sinn machen und trotzdem vorgenommen werden. In der Tabelle sind die Einteilungskriterien aufgeführt.

 

 

 Dauer der
 Baustelle
   Art und Grösse der Baustelle
   Fläche    Kubatur
Lage der Baustelle
ländlich > 1.5a > 10'000 m² > 20'000 m³
Agglomeration/
innerstädtisch
> 1a

> 4'000 m² > 10'000 m³


Kriterien für die Einteilung der Baustelle in Massnahmenstufe "B" (Quelle: Baurichtlinie Luft 2009)